Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss (BFS1)
- Mit Abitur, einschlägiger Fachhochschulreife oder Realschulabschluss plus Berufsausbildung ist ein Quereinstieg in das zweite Ausbildungsjahr möglich. (BFS2)*
Regelausbildungszeit
Zwei Jahre
Ausbildungsbeginn
August (nach den Sommerferien)
Charakteristika
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen.
Die praktische Ausbildung wird in regionalen sozialpädagogischen Einrichtungen wie Krippen, Kindertagesstätten und Horteinrichtungen absolviert.
Die Praxisphasen werden als Blockwochen durchgeführt oder sie finden an zwei Tagen wöchentlich statt.
Fachlich begleitet werden sie von einer Lehrkraft der Schule.
Schwerpunkte
- Berufsrolle und Konzeptionen
- zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
- sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
- sozialpädagogische Bildungsarbeit
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil, einem schriftlichen Teil und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.
Berufsfelder
Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten werden in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie Kindertagesstätten, Krippen und Horteinrichtungen als Zweitkräfte eingesetzt.
Kosten
- Die Erhebung von Schul- und Bearbeitungsgebühren entfällt für die Dauer der Übernahme des Schulgeldes seitens des Landes Niedersachsen. Es wird ein geregelter Schulbesuch vorausgesetzt.
- Weitere Kosten entstehen für:
Kopien, Materialien, Bücher, Exkursionen, Lebensmittel (Kochkurs), Erste-Hilfe-Kurs …
Quereinstieg
- Der Besuch der BFS 2 ist auch im Abendunterricht möglich
- Mo/Mi/Fr je 16.30 – 21.30 Uhr / 1x Monat Sa 7.45 – 14:45 Uhr / 4 Blockwochen im Jahr)
- Zusätzlich zu einer vergüteten Praxisstelle mit mindesten 16 Wochenstunden in einer Krippe, einer Kita oder in einem Hort.