Quereinsteiger*innen sind ebenfalls herzlich an den EFS willkommen .
Die Ausbildung wird in zwei Vollzeitformaten und einem Teilzeitformat angeboten:
- Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1 Jahr.
- Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1,5 Jahre. Vergütete Praxisstelle. Entzerrte Unterrichtszeiten im Vergleich zur einjährigen Ausbildung.
- Berufsfachschule Klasse 2 mit Tagesunterricht (Einsatz in der Praxis an zwei Tagen pro Woche, in den Praxisblockwochen und Ferienzeiten möglich).
Unterrichtszeiten für Vollzeitklassen BFS
- Mo – Fr. 7.45 – 16.20 Uhr
Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1 Jahr)
- Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
- 1 x Monat Samstag 7.45 – 14.45 Uhr
- 4 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über das Schuljahr verteilt
Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1,5 Jahre)
- Montag und Mittwoch, jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
- 13 Samstage 7.45 – 14.45 Uhr, 2 Samstage (7.45 bis 12 Uhr) und 1 Samstag (7.45 bis 12.45 Uhr)
- 3 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über 1,5 Jahre verteilt.
- praktische Ausbildung vergütet nach § 30 NKitaG
Bitte teilen Sie in der Bewerbung den Einrichtungen die bevorzugte Variante mit.
Auf www.kita-landkarte.de finden Sie über 180 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Osnabrück. Einrichtungen der Stadt Osnabrück finden Sie hier: https://erziehen-lernen.de/
Informationen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogische Assistent Klasse 2:
- 960 Stunden Theorie
- 600 Stunden Praxis für Quereinsteiger/-innen
Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
- Realschulabschluss + Berufsausbildung
- Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
- Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
- Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
- weitere Einzelfallentscheidungen
- Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.