Quereinstieg

Quereinsteiger*innen sind ebenfalls herzlich an den EFS willkommen .

Die Ausbildung wird in zwei Vollzeitformaten und einem Teilzeitformat angeboten:

  1. Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1 Jahr.
  2. Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1,5 Jahre. Vergütete Praxisstelle. Entzerrte Unterrichtszeiten im Vergleich zur einjährigen Ausbildung.
  3. Berufsfachschule Klasse 2 mit Tagesunterricht (Einsatz in der Praxis an zwei Tagen pro Woche, in den Praxisblockwochen und Ferienzeiten möglich).

Unterrichtszeiten für Vollzeitklassen BFS 

  • Mo – Fr. 7.45 – 16.20 Uhr

Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1 Jahr)

  • Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
  • 1 x Monat Samstag 7.45 – 14.45 Uhr
  • 4 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über das Schuljahr verteilt

Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1,5 Jahre)

  • Montag und Mittwoch, jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
  • 13 Samstage 7.45 – 14.45 Uhr, 2 Samstage (7.45 bis 12 Uhr) und 1 Samstag (7.45 bis 12.45 Uhr)
  • 3 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über 1,5 Jahre verteilt.
  • praktische Ausbildung vergütet nach  § 30 NKitaG
Bitte teilen Sie in der Bewerbung den Einrichtungen die bevorzugte Variante mit.

Auf www.kita-landkarte.de finden Sie über 180 Kindertageseinrichtungen im Landkreis OsnabrückEinrichtungen der Stadt Osnabrück finden Sie hier: https://erziehen-lernen.de/

Informationen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogische Assistent Klasse 2:

  • 960 Stunden Theorie
  • 600 Stunden Praxis für Quereinsteiger/-innen

Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
  • Realschulabschluss + Berufsausbildung
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
  • Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • weitere Einzelfallentscheidungen
  • Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.